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Bernburg (Saale)

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AUSZUG SPIELPLATZSATZUNG
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 § 4 Zugang und Benutzungszeiten

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(1) Die öffentlichen Spielplätze dürfen außer von Kindern auch von Jugendlichen und Erwachsenen betreten werden.


(2) Kinderspielplätze dürfen von Kindern täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr genutzt werden.

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(3) Ballspielplätze auf Kinderspielplätzen (Bolzplätze, Streetballan-
lagen, ...) sind vorrangig für Kinder vorgesehen. 


> Mittagsruhe ist von 12:30 - 14:00 Uhr 
> Nachtruhe ist von 22:00 - 6:00 Uhr

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(4) Jugendspielplätze, ggf. kombiniert mit Ballspielplätzen und / oder Skateranlagen, dürfen durch Jugendliche genutzt werden ...

 

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Spielplatz
Stadtübersicht (Copy).tif

§ 5 Einschränkung der Benutzung

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AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN IST NICHT GESTATTET:

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(1) das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren und das Laufenlassen von Hunden, 

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(2) das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen,

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(3) das Befahren der Plätze - außer mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen und Rollstühlen, sowie mit Skatern auf integrierten Skateranlagen,

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(4) die Beschädigung, Verunreinigung oder Zweckentfremdung von Spielgeräten oder anderen Ausstattungen (z. B. Bänke, Papierkörbe, Schilder), 

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(5) die Benutzung von Kinderspielgeräten durch Jugendliche und Erwachsene, 

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(6) das Entzünden offener Feuer, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder ähnlicher Sprengsätze, 

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(7) Mannschaftsspiele von Vereinen oder ähnlich organisierten Gruppen, 

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(8) das Zelten und Nächtigen, 

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(9) die Mitführung oder Benutzung von gefährlichen Schieß- oder Schleudergeräten, von scharfkantigen oder spitzen Wurf- oder ähnlichen gefährlichen Gegenständen, 

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(10) die Lagerung von Abfällen sowie Verunreinigung jeder Art, insbesondere das Wegwerfen von Flaschen oder Zigarettenresten, 

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(11) der Konsum alkoholischer Getränke oder der Aufenthalt in betrunkenem oder sonst berauschtem Zustand, 

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(12) die Durchführung von Veranstaltungen aller Art, 

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(13) das Anbieten bzw. Feilhalten von Waren bzw. Leistungen oder die Vornahme von Werbung jeglicher Art,

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(14) in störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst übermäßigen Lärm zu verursachen.

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