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Bernburg (Saale)

AUSZUG SPIELPLATZSATZUNG
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 § 4 Zugang und Benutzungszeiten

(1) Die öffentlichen Spielplätze dürfen außer von Kindern auch von Jugendlichen und Erwachsenen betreten werden.


(2) Kinderspielplätze dürfen von Kindern täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr genutzt werden.

(3) Ballspielplätze auf Kinderspielplätzen (Bolzplätze, Streetballan-
lagen, ...) sind vorrangig für Kinder vorgesehen. 


> Mittagsruhe ist von 12:30 - 14:00 Uhr 
> Nachtruhe ist von 22:00 - 6:00 Uhr

(4) Jugendspielplätze, ggf. kombiniert mit Ballspielplätzen und / oder Skateranlagen, dürfen durch Jugendliche genutzt werden ...

 

Spielplatz
Stadtübersicht (Copy).tif

§ 5 Einschränkung der Benutzung

AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN IST NICHT GESTATTET:

(1) das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren und das Laufenlassen von Hunden, 

(2) das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen,

(3) das Befahren der Plätze - außer mit Kinderwagen, Kinderfahrzeugen und Rollstühlen, sowie mit Skatern auf integrierten Skateranlagen,

(4) die Beschädigung, Verunreinigung oder Zweckentfremdung von Spielgeräten oder anderen Ausstattungen (z. B. Bänke, Papierkörbe, Schilder), 

(5) die Benutzung von Kinderspielgeräten durch Jugendliche und Erwachsene, 

(6) das Entzünden offener Feuer, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder ähnlicher Sprengsätze, 

(7) Mannschaftsspiele von Vereinen oder ähnlich organisierten Gruppen, 

(8) das Zelten und Nächtigen, 

(9) die Mitführung oder Benutzung von gefährlichen Schieß- oder Schleudergeräten, von scharfkantigen oder spitzen Wurf- oder ähnlichen gefährlichen Gegenständen, 

(10) die Lagerung von Abfällen sowie Verunreinigung jeder Art, insbesondere das Wegwerfen von Flaschen oder Zigarettenresten, 

(11) der Konsum alkoholischer Getränke oder der Aufenthalt in betrunkenem oder sonst berauschtem Zustand, 

(12) die Durchführung von Veranstaltungen aller Art, 

(13) das Anbieten bzw. Feilhalten von Waren bzw. Leistungen oder die Vornahme von Werbung jeglicher Art,

(14) in störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst übermäßigen Lärm zu verursachen.

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